Vorlage - VO-32-LVB-2017-276
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Wechsel der Trägerschaft für die Kita Brunn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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19.09.2017
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12.12.2017
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Sachverhalt
Entsprechend der Festlegungen der GV-Sitzung von 25.04.2017 wurde mit Schreiben vom 09.05.2017 ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet.
Zur Erhaltung und dauerhaften Betreibung des Kita-Standortes in der Gemeinde Brunn sind insgesamt 14 mögliche Interessenten aus der Region angeschrieben worden, sich an diesem formlosen Teilnahmewettbewerb zu beteiligen.
Innerhalb der vereinbarten Abgabefrist (bis zum 09.06.2017) haben sich drei Träger sozialer Einrichtungen gemeldet und ihr Interesse an der Kita Brunn bekundet.
In der Anlage zu diesem Beschluss befinden sich die eingereichten Unterlagen des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., der Jugend- und Sozialwerk gGmbH und des Arbeiter-Samariter-Bundes Regionalverband Neubrandenburg/Mst e.V.
1. Nach einer ersten Auswertung der eingereichten Konzepte wurden die drei interessierten Träger mit Schreiben vom 31.07.2017 gebeten, ihre Vorstellungen zu den folgenden Themen zu präzisieren:
- Entwicklung der Gehälter der Mitarbeiterinnen,
- Vorstellungen zur Mietzahlung an die Gemeinde und
- mögliche Übernahme des Inventars.
Eine Auswertung der drei Angebote ist ebenfalls Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
2. Weiterhin wurde durch die Leiterin der Kita Brunn Frau Marlow am 29.08.2017 ein Angebot auf Übernahme der Kita gestellt.
Ihr Vorschlag lautet, zusammen mit den Erzieherinnen einen Verein zu gründen und die Trägerschaft zum 01.01.2019 zu übernehmen. In einem persönlichen Gespräch wurde bekundet, dass ein Trägerwechsel auch eher, zum Beispiel am 01.09.2018 stattfinden könnte.
Die Konstituierung des Vereins wird spätestens zum 30.03.2018 durchgeführt. Die Gemeinde Brunn erhält den Nachweis über:
- die Eintragung in das Handelsregister
- die Beantragung der Gemeinnützigkeit (Finanzamt)
- ein Konzept zur Erhaltung der bestehenden Essenversorgung.
Ein Förderverein mit den Eltern soll ebenfalls gegründet werden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen..
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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964,9 kB
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2,6 MB
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(wie Dokument)
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199,5 kB
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