Vorlage - VO-50-ZD-22-320

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Amtszeit der Schiedsperson des Amtes Neverin Herr Rainer Klatt endet am 21.04.2022.

Daher ist eine Neuwahl durchzuführen. Über die Neuwahl der Schiedsperson wurde auf der Homepage des Amtes Neverin sowie im Amtsblatt Neverin INFO (Ausgabe März 2022, Nummer 03/2022) informiert und interessierte aufgerufen, entsprechende Bewerbungen bis 04.04.2022 einzureichen. 

Gemäß § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (SchStG M-V) wählt der Amtsausschuss für die Dauer von fünf Jahren die Schiedsperson.

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist gingen die nachfolgenden Bewerbungen ein:

 

-          Herr Rainer Klatt, Neverin

-          Frau Angelika Streichert, Trollenhagen

-          Herr Udo Kollodzinski, Sponholz

 

Nach Punkt 3.2 der Verwaltungsvorschrift zum SchStG M-V soll die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsmäßig zum Ziel gesetzt hat, vor der Wahl der Schiedsperson angehört werden (hier: Bund Deutscher
Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS)). 
Diese Anhörung erfolgte mit Datum vom 07.04.2022, die Rückmeldung ging am 08.04.2022 ein. Demnach scheinen alle Kandidaten geeignete Bewerber zu sein.

 

Gem. §§ 5, 6 SchStG M-V ist die Wahl durch den Direktor des Amtsgerichts Neubrandenburg zu bestätigen und anschließend in ihr Amt zu berufen und zur gewissenhaften und unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben zu verpflichten. 

 

Herr Klatt ist in seiner ehrenamtlichen Funktion als Schiedsperson bis zur Neuwahl tätig.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss wählt die nachfolgende Person zur Schiedsperson der Schiedsstelle des Amtes Neverin, gemäß § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V):

 

Name: ___________________________________

 

Nachdem die Schiedsperson durch den Direktor des Amtsgerichts Neubrandenburg in ihr Amt berufen und verpflichtet wurde, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, tritt sie das Amt der Schiedsperson an (§ 6 SchStG M-V).

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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