19.05.2022 - 6.1 Wahl einer Schiedsperson der Schiedsstelle des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss wählt die nachfolgende Person zur Schiedsperson der Schiedsstelle des Amtes Neverin, gemäß § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V):

 

Name: Herrn Reiner Klatt

 

Nachdem die Schiedsperson durch den Direktor des Amtsgerichts Neubrandenburg in ihr Amt berufen und verpflichtet wurde, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, tritt sie das Amt der Schiedsperson an (§ 6 SchStG M-V).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

16

0

13

11

2

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV