Vorlage - VO-38-BO-22-568

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen hat am 28.04.2021 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Photovoltaikanlage Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen im Bereich Shelterschleife Nord" sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung (TöB-Beteiligung) beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend in der Zeit vom 06.09.2021 bis einschließlich 07.10.2021 durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag (Anlage 1) erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt (Abwägungsbeschluss).

Im Ergebnis der Abwägung ist nunmehr der Entwurf erarbeitet worden (Stand: April 2022), der hiermit der Gemeinde zur Beratung und Billigung vorgelegt wird (Entwurfsbeschluss).

Der bestätigte Entwurf ist danach öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung sind von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einzuholen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:

 

Abwägungsbeschluss:

  1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.
  1.      Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Entwurfsbeschluss:

  1.       Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Photovoltaikanlage Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen im Bereich Shelterschleife Nord" der Gemeinde Trollenhagen wird in der vorliegenden Fassung vom April 2022 (Anlage 2) gebilligt und beschlossen.
    Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2022 (Anlage 3 bis 3.3) gebilligt.
  1.       Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Photovoltaikanlage Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen im Bereich Shelterschleife Nord" der Gemeinde Trollenhagen und die Begründung sind öffentlich auszulegen.
    Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
    Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.
  2.       Gemäß § 4b BauGB wird die Mitteilung des Abwägungsergebnisses sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf dem Planungsbüro GKU Standortentwicklung GmbH, Berlin übertragen.
    Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Verfahrensvollmacht zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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