20.07.2022 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 "Photovo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:

 

Abwägungsbeschluss:

  1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.
  1.      Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Entwurfsbeschluss:

  1.       Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Photovoltaikanlage Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen im Bereich Shelterschleife Nord" der Gemeinde Trollenhagen wird in der vorliegenden Fassung vom April 2022 (Anlage 2) gebilligt und beschlossen.
    Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2022 (Anlage 3 bis 3.3) gebilligt.
  1.       Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Photovoltaikanlage Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen im Bereich Shelterschleife Nord" der Gemeinde Trollenhagen und die Begründung sind öffentlich auszulegen.
    Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
    Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.
  2.       Gemäß § 4b BauGB wird die Mitteilung des Abwägungsergebnisses sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf dem Planungsbüro GKU Standortentwicklung GmbH, Berlin übertragen.
    Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Verfahrensvollmacht zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage