Vorlage - VO-34-BO-21-456
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln, der Planung und dem Bau eines straßenbegleitenden Radweges von Neuenkirchen nach Ihlenfeld.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Verfasser:
- Jungmann,Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Entscheidung
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22.02.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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23.02.2021
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Sachverhalt
In der Gemeinde Neuenkirchen besteht schon seit Längerem der Wunsch nach einem straßenbegleitenden Radweg, welcher eine Anbindung der Gemarkung Neuenkirchen über Ihlenfeld nach Neubrandenburg ermöglichen soll.
Ab dem 01.04.2021 besteht die Möglichkeit der Förderung von Radwege-Bau-Projekten
über die Förderinitiative „Stadt-Land“ durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Vorgespräche diesbezüglich haben zwischen dem Energieministerium, dem Bürgermeister und dem Amt Neverin stattgefunden.
Eine Förderung in Höhe von 80 % der Projektkosten kann beantragt werden.
Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf ca. 820.000,00 €.
Der Eigenanteil der Gemeinde würde ca. 165.000,00 € betragen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt den Bau eines straßenbegleitenden Radweges von Neuenkirchen nach Ihlenfeld wie in der Anlage 1-5 beschrieben.
Die genaue Streckenführung wird in einer späteren Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen.
Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung wird beauftragt, die Planung des Radweges auszuschreiben und den Fördermittelantrag vorzubereiten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fördermittelantrag schnellstmöglich zu stellen.
Die Errichtung erfolgt, sobald der Fördermittelantrag positiv beschieden wurde und die finanzielle Planung dies zulässt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, abweichend von § 6 der Hauptsatzung das wirtschaftlichste Angebot für die Planung der Leistungsphasen I und II nach HOAI.
bis zu einer Höchstgrenze von jeweils 25.000,00€ zu beauftragen.
Der Bürgermeister hat nach Auftragserteilung die Gemeindevertretung in der auf die Beauftragung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Vergabe der Planungsleistung zu informieren.
Der beauftragte Planer und die Höhe des Planungshonorares sind bekannt zu geben.
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auskwirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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x |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirsam |
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
20.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
25000,00 € (+140.000,00€ Eigenmittel in 2022) |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
54100.5625500 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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272,6 kB
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5
|
(wie Dokument)
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5,4 kB
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