23.02.2021 - 20 Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Datum:
- Di, 23.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt den Bau eines straßenbegleitenden Radweges von Neuenkirchen nach Ihlenfeld wie in der Anlage 1-5 beschrieben.
Folgende Varianten sollen geprüft werden: I2, I3a, I4, I5b und I5a als Alternative zu I5b.
Außerdem ist zu prüfen, ob auch die Neveriner Straße in Richtung Glocksin aufgenommen werden kann.
Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung wird beauftragt, die Planung des Radweges auszuschreiben und den Fördermittelantrag vorzubereiten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fördermittelantrag schnellstmöglich zu stellen.
Die Errichtung erfolgt, sobald der Fördermittelantrag positiv beschieden wurde und die finanzielle Planung dies zulässt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, abweichend von § 6 der Hauptsatzung das wirtschaftlichste Angebot für die Planung der Leistungsphasen I und II nach HOAI.
bis zu einer Höchstgrenze von jeweils 25.000,00€ zu beauftragen.
Der Bürgermeister hat nach Auftragserteilung die Gemeindevertretung in der auf die Beauftragung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Vergabe der Planungsleistung zu informieren.
Der beauftragte Planer und die Höhe des Planungshonorares sind bekannt zu geben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
6,6 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
5,8 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
6,5 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
272,6 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
5,4 kB
|