02.07.2024 - 16 Beschluss zur Übernahme der Aufgaben des abwehr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Datum:
- Di, 02.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schenk erläutert die Beschlussvorlage. Herr Springorum schlägt vor, dass die Entschädigungszahlung zweckgebunden sein soll, sodass die Einnahmen der Feuerwehr auch für die Feuerwehr ausgegeben werden. Herr Diekow teilt mit, dass hierfür ein Haushaltsvermerk festgesetzt werden kann. Die Gemeindevertretung ist sich einig, die Erträge durch diese Leistung als zweckgebunden festzusetzen, sodass diese Erträge nur für den Brandschutz genutzt werden können. Das Amt wird daher beauftragt, einen entsprechenden Haushaltsvermerk ab dem Haushaltsjahr 2025 vorzusehen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung der Gemeinde Nedemin gemäß § 165 Kommunalverfassung M-V zu übernehmen.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung an die Gemeinde Brunn wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
Die Alarm- und Ausrückeordnung wird dementsprechend angepasst.
Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V verbleibt bei der Gemeinde Neddemin.