19.04.2022 - 3 Änderung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di, 19.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt § 10 Abs. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Brunn in folgenden Wortlaut zu ändern:
Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse werden spätestens sieben Tage vor der Sitzung unter der Internetadresse https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/ öffentlich bekannt gemacht.
Auf der Startseite führt der Navigationspunkt „Das Amt – Sitzungsdienst/Bürgerinformationssystem“ zu den in § 8 Abs. 7 bezeichneten öffentlichen Bekanntmachungen. Für Tagesordnungspunkte, die nicht öffentlich behandelt werden sollen, gilt dies nur insoweit, als dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird.
Außerdem wird beschlossen, die Hauptsatzung der Gemeinde Brunn unter § 6 Abs. 1 Nr. 4 um folgende Regelung zu erweitern:
Der Bürgermeister trifft Entscheidungen nach § 22 Abs. 4 Nr. 1 KV M-V unterhalb der folgenden Wertgrenzen:
- über die Genehmigung von Verträgen der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, sowie von Verträgen der Gemeinde mit natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vertreten werden, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, unterhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sowie bei wiederkehrenden Leistungen unterhalb der Wertgrenze von 300,00 € pro Leistungsrate.