02.11.2021 - 8 B-Plan Nr. 4 "Photovoltaikanlage Brunn an der A20"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di, 02.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Brunn an der A20“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 6/1, 7/2, 12/3, 17/3, 19/1, 19/3, 20/3, 20/1, 21, 22, 24/3, 27/3, 28/3, 28/6, 28/7, 29/1, 29/2, 29/7, 31/2, 31/9, 65, 67, 68/1, 69/2, 73/5, 76/7, 78/5 und 79/7 in der Flur 1 der Gemarkung Brunn.
Die genaue Abgrenzung geht aus den beigefügten Plänen hervor (Anlage 2).
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
2. Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen oder durch eine Bürgerversammlung bekannt zu machen.
3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
5. Die Baubürgschaften sind im Original im Amt zu hinterlegen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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160,3 kB
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