02.11.2021 - 8 B-Plan Nr. 4 "Photovoltaikanlage Brunn an der A20"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schenk erklärt kurz, dass der Beschluss um einen 5. Punkt erweitert werden soll.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Brunn an der A20“.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 6/1, 7/2, 12/3, 17/3, 19/1, 19/3, 20/3, 20/1, 21, 22, 24/3, 27/3, 28/3, 28/6, 28/7, 29/1, 29/2, 29/7, 31/2, 31/9, 65, 67, 68/1, 69/2, 73/5, 76/7, 78/5 und 79/7 in der Flur 1 der Gemarkung Brunn.

Die genaue Abgrenzung geht aus den beigefügten Plänen hervor (Anlage 2).

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.

 

2. Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen oder durch eine Bürgerversammlung bekannt zu machen.

 

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

5.  Die Baubürgschaften sind im Original im Amt zu hinterlegen

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

1

9

6

2

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage