29.06.2021 - 8 Satzung über den B-Plan Nr. 3 "Alte Gärtnerei B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

Abwägungsbeschluss:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Satzungsbeschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die vorliegende Fassung (Mai 2021) der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 „Alte Gärtnerei“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Mai 2021, Anlage 3) gebilligt.

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan mit der Begründung ist nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans

 

  1. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird zugleich bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des B-Plans Nr. 3 „Alte Gärtnerei“ angepasst wird. Der derzeit geltende Flächennutzungsplan weist die markierte Fläche als "Dorfgebiet“ aus. Die Fläche wird künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt.
    Mit der Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brunn (Anlage 4) rechtswirksam.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

0

10

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage