15.12.2020 - 11 Teileinziehung der Parkstraße in Roggenhagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schenk erklärt kurz, warum der Beschluss neu gefasst werden muss.

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Teileinziehung der öffentlichen Gemeindestraße „Parkstraße“ in Roggenhagen im in der Anlage 1 beschriebenen Bereich.

Die Belastungsklasse soll auf 3,5 t minimiert und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden.

Die Zulässigkeit der Nutzung durch Fahrzeuge des Betriebs- und Versorgungsdienstes soll weiterbestehen.

Das Amt Neverin wird beauftragt, die Teileiziehung gemäß § 9 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Behörde zu beantragen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

0

10

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage