31.05.2016 - 7 Beschluss über die Zahlung von Aufwandsentschäd...

Beschluss:
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Wortprotokoll

  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Zahlung der nachfolgend genannten Aufwandsentschädigungen und eines Verpflegungsgeldes an die Mitglieder des Wahlvorstandes am 04. September 2016.

 

  1. Aufwandsentschädigung

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Aufwandsentschädigung (21 Euro) wird:

 

[  ] nicht aufgestockt(= insgesamt 21 Euro / Wahltag u. Mitglied)

 

[X] aufgestockt in Höhe von    9    Euro(= insgesamt 30 Euro / Wahltag u. Mitglied)

 

[  ] aufgestockt in Höhe von         Euro(= insgesamt _____ Euro / Wahltag u. Mitglied)

 

 

  1. Verpflegungsgeld

 

Der Wahlvorstand erhält für den Wahltag ein Verpflegungsgeld wie folgt:

 

[  ] kein Verpflegungsgeld

 

[X] Verpflegungsgeld in Höhe von 50 Euro pro Wahlbüro

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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