02.07.2024 - 7 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Brunn
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di, 02.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Fassung der Hauptsatzung mit folgenden Änderungen:
§ 5 Abs. 2:
Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich soweit nichts anderes bestimmt ist,
- im Bau- und Finanzausschuss aus fünf Gemeindevertretern und drei sachkundigen Einwohnern sowie
- im Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport aus drei Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohnern zusammen.
§5 Abs. 3:
Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:
- Finanz- und Bauausschuss: für Personal- und Organisationsfragen, Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sowie Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbau, Denkmalpflege und Kleingartenanlagen.
- Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport: für die Betreuung der Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung, Kindertagesstätten, Sozialwesen und Fremdenverkehr.
§ 7 Abs. 2:
Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin erhält monatlich 150,00 €, die zweite Stellvertretung monatlich 100,00 €.
§ 7 Abs. 3 Satz 1:
(Sockelbetrag) wird ersatzlos gestrichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133,1 kB
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