02.07.2024 - 7 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Brunn

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die aufkommenden Fragen werden sofort beantwortet.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Fassung der Hauptsatzung mit folgenden Änderungen:

§ 5 Abs. 2:

Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich soweit nichts anderes bestimmt ist,

  • im Bau- und Finanzausschuss aus fünf Gemeindevertretern und drei sachkundigen Einwohnern sowie
  • im Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport aus drei Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohnern zusammen.

§5 Abs. 3:

Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

  • Finanz- und Bauausschuss: für Personal- und Organisationsfragen, Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sowie Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbau, Denkmalpflege und Kleingartenanlagen.
  • Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport: für die Betreuung der Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung, Kindertagesstätten, Sozialwesen und Fremdenverkehr.

§ 7 Abs. 2:

Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin erhält monatlich 150,00 €, die zweite Stellvertretung monatlich 100,00 €.

§ 7 Abs. 3 Satz 1:

(Sockelbetrag) wird ersatzlos gestrichen.

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

9

8

1

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage