02.07.2024 - 11 Bestimmung der Vertreter in den Verbandsversamm...

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Wortprotokoll

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbands Friedland (WAZ) besteht nach § 156 Abs. 2 KV M-V aus den Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden.

Die Bürgermeister werden im Verhinderungsfall (Urlaub, Krankheit, Ortsabwesenheit aus anderen Gründen) durch ihre Stellvertreter vertreten (§ 156 Abs. 4 KV M-V).

Durch die Verwaltung wird vorgeschlagen, den Fachbereichsleiter Bau und Ordnung, Herrn Marko Siegler, als weiteren Vertreter zu wählen, um Verhinderungsfall das Stimmrecht der Gemeinde zu wahren.

Die Gemeindevertretung ist sich einig, um im Verhinderungsfall das Stimmrecht der Gemeinde wahren zu können, Herrn Marko Siegler als weiteren Vertreter beim WAZ zu bestimmen.