02.07.2024 - 10 Bestimmung des weiteren Sitzes im Amtsausschuss

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bürgermeister Herr Schenk ist kraft Gesetz Mitglied im Amtsausschuss. Gemeinden mit über 1.000 Einwohner bis 2.000 Einwohner entsenden ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss (§ 132 KV M-V). Die Gemeindevertretungen bestimmen aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Die Hauptsatzung des Amtes bestimmt deren Zahl und die Art der Vertretung.

 

Die Bestimmung des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss erfolgt durch einvernehmliche Verständigung. Das weitere Mitglied ist Herr Ansgar Schlingmann.

 

Die Bestimmung des Stellvertreters des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss erfolgt durch einvernehmliche Verständigung. Das stellv. weitere Mitglied ist Herr Stefan Böhm.