02.07.2024 - 5 Wahl des ersten und des zweiten Stellvertreters...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung bestimmt die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die den Bürgermeister im Fall der Verhinderung vertreten. Gewählt ist gemäß § 40 Abs. 1 KV M-V, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält (absolute Mehrheit).  

Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt (§ 32 Abs. 1 KV M-V). Ansonsten wird offen abgestimmt.  

Die Wahl des ersten und des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters erfolgt in getrennten Wahlgängen.

 

Wahl des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters:

Die folgenden Gemeindevertreter/innen werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl:

  • Herr Stefan Böhm
  • Herr Ansgar Schlingmann

 

Ein Antrag auf geheime Wahl wird nicht gestellt. 

Jeder Gemeindevertreter hat eine Stimme. Das Wahlergebnis lautet wie folgt:

 

Abgegebene und gültige Stimmen: 8

nicht abgegebene Stimmen: 1

 

Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:

 

Name

Anzahl der erreichten Stimmen

  Stefan Böhm

1

  Ansgar Schlingmann

7 

 

Damit ist Herr Ansgar Schlingmann zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.

 

 

Wahl des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters:

Die folgenden Gemeindevertreter/innen werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl:

  • Herr Stefan Böhm
  • Herr Burkhard Baars

 

Ein Antrag auf geheime Wahl wird nicht gestellt.    

Jeder Gemeindevertreter hat eine Stimme. Das Wahlergebnis lautet wie folgt:

 

abgegebene Stimmen: 9

 

Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:

 

Name

Anzahl der erreichten Stimmen

  Stefan Böhm

1 

  Burkhard Baars

8 

 

Damit ist Herr Burkhard Baars zum zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.