02.07.2024 - 4 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung (Bürgermeister Schenk) verpflichtet die weiteren Gemeindevertreter, ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Er verpflichtet sie zur Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Des Weiteren verpflichtet er sie zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch nicht für Tatsachen die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.“