Vorlage - VO-35-BO-22-529

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  1. Art des Verfahrens:

Durch § 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28. Januar 2021 sowie der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 16.12.2021 kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten einfacher Art weiterhin außerhalb einer Sitzung im schriftlichen oder elektronischen Verfahren (sog. Umlaufverfahren) beschließen.

 

Die Beschlussfassung setzt voraus, dass jedes Mitglied dem Verfahren zustimmt (siehe Nr. 1 der nachfolgenden Beschlussvorlage).

Die Sachentscheidung (Nr. 2 der nachfolgenden Beschlussvorlage) wird wie gehabt mit der erforderlichen Mehrheit nach den gesetzlichen Regelungen entschieden. Erklärungen der Gemeindevertreter bedürfen der Schriftform (Rücksendung der unterschriebenen Beschlussvorlage an den Bürgermeister, z.B. eingescannt oder fotografiert, per Fax oder per Post). Sie können im elektronischen Verfahren auch in Textform (einfache E-Mail) zugelassen werden.

 

Erklärungen können in schriftlichen Verfahren unter Zulassung der Textform (z.B. einfache E-Mail) abgegeben werden. Dazu verwenden Sie bitte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

-           per Post an Amt Neverin, Dorfstr. 36, 17039 Neverin oder

-           per Fax an 039608 251 26 oder

-           per Mail an i.kosin@amtneverin.de

 

Die Frist zur Abgabe Ihrer Erklärung endet am 15.06.2022 – 14:00 Uhr.

Nach Fristablauf erfolgt die Feststellung des Ergebnisses durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung (Bürgermeister).

 

  1. Beschlussgegenstand:
    Vom 04.07. bis 09.07.2022 findet in diesem Jahr das Jugend-Ferienlager in Neuendorf statt. In den letzten Jahren hat die Gemeinde Neverin den Kostenbeitrag (50 €) je Kind übernommen.
    Der Beitrag für das diesjährige Jugend-Ferienlager beträgt 60 € pro Kind Es werden 17 Kinder an dem Ferienlager teilnehmen, davon 8 aus Neverin/Glocksin.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

1. Verfahren zur Beschlussfassung

 

Der Beschlussfassung über diese Angelegenheit im schriftlichen Verfahren unter Zulassung der Textform (z. B. einfache E-Mail):

 

[  ] stimme ich zu.  [  ] stimme ich nicht zu.

 

2. Sachentscheidung (hier: Übernahme der Teilnehmerbeiträge für das Ferienlager)

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Kostenübernahme für:

 alle teilnehmenden Kinder der Freiwilligen Feuerwehr Neverin (1.020,00 €)

 nur für teilnehmende Kinder der Freiwilligen Feuerwehr Neverin mit Wohnsitz in der  Gemeinde Neverin (480,00 €)

 

[  ] Ich stimme zu.  

[  ] Ich stimme nicht zu. 

[  ] Stimmenenthaltung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein

 X 

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

1.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

12000.52490000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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