Vorlage - VO-42-ZD-22-605

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 5 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind in einer Hauptsatzung Form, Fristen und Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung zu bestimmen.

Derzeit sieht die Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin vor, dass Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen kommunalen Gremien der Gemeinde Wulkenzin in den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht werden (§ 8 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde).

Der Nachweis der rechtzeitigen (min. drei Tage) öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen gestaltete sich in der Vergangenheit schwierig, jedoch kann die fehlende rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung unter Umständen zur Nichtigkeit von beschlossenen Sachverhalten führen (§ 29 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 5 KV M-V).

Um diese Fehlerquelle zu beseitigen wird vorgeschlagen, die Bekanntmachungsform für Sitzungen der Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin und seiner weiteren Ausschüsse auf das Internet festzulegen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt § 8 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin in folgenden Wortlaut zu ändern:

 

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse werden spätestens sieben Tage vor der Sitzung unter der Internetadresse https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/ öffentlich bekannt gemacht.

Auf der Startseite führt der Navigationspunkt „Das Amt – Sitzungsdienst/Bürgerinformationssystem“ zu den in § 8 Abs. 7 bezeichneten öffentlichen Bekanntmachungen. Für Tagesordnungspunkte, die nicht öffentlich behandelt werden sollen, gilt dies nur insoweit, als dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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