Vorlage - VO-42-LVB-22-604

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Bürgerentscheids zur Abwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters am 14.08.2022 kann die Gemeindevertretung Wulkenzin als amtsangehörige Gemeinde durch Beschluss die Aufgaben der Abstimmungsleitung auf die Wahlleitung beim Amt übertragen oder selbst in entsprechender Anwendung von § 9 Absatz 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes eine Abstimmungsleitung wählen (§ 17 Absatz 5 KV DVO).

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, die im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid zur Abwahl des Bürgermeisters stehenden Aufgaben der Abstimmungsleitung auf die Wahlleitung beim Amt Neverin zu übertragen.

Die Abstimmungsleitung hat die Rechte, Pflichten und Aufgaben der Gemeindewahlleitung nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz. An die Stelle des Wahlausschusses tritt ein Abstimmungsausschuss, an die Stelle der Wahlvorstände treten Abstimmungsvorstände.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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