Vorlage - VO-34-BO-22-523

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit dem Jahr 2021 hat die Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgeselschaft mbH (tab) in Folge von Problemen und Eigentumsfragen des Bestandsnetzes in der Stavener Straße, in Neuenkirchen, die Niederschlagswasser-Kanalisation erkundet und mit Kamera befahren.In Folge der Erkundung stellten sich mehrere Probleme heraus, welche einen Neubau der Niederschlagswasserkanalisation im Bereich der Stavener Straße erforderlich machen.
Nach Rücksprachen der „tab“ mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Straßenbaulastträger der Straße und der Straßenentwässerung wurde die Bereitschaft des Landkreises erkennbar, dass wenn auch die Gemeinde als Baulastträger der Nebenanlagen sich an der Maßnahme beteiligt ein grundhafter Ausbau der Stavener Straße in Betracht gezogen wird.

Wenn die Gemeinde sich nicht beteiligt, würde der Landkreis nur eine Deckenerneuerung durchführen.

Durch die Erstellung der Niederschlagswasser-Hausanschlüsse müsste der Gehweh sowiso in vielen Bereichen aufgenommen und erneuert werden.
Mit Schreiben vom 05.05.2022 bittet die Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgeselschaft mbH (tab) die Gemeinde sich zu diesem Sachverhalt zu positionieren, damit die mittelfristige Haushaltsplanung erfolgen kann (Anlage 1).
 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

(  ) sich an der Ausbaumaßnahme zu beteiligen,
     die Planung der Maßnahme für das Jahr 2023 einzuplanen,

     die Durchführung der Maßnahme für die Jahre 2024/2025 einzuplanen

     und eine Planungsvereinbarung mit den Beteiligten abzuschließen.

 

(  ) sich an der Ausbaumaßnahme nicht zu beteiligen

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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Anlagen

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