Vorlage - VO-50-BO-22-323

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 29.03.2022 fand die Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters statt.

Für die Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters wurde je ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht. Zum Amtswehrführer wurde Thomas Kunick und zum stellvertretenden Amtswehrführer wurde Ronny Preuß gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung des Amtsausschusses.

 

Die Kameraden Kunick und Preuß erfüllen gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 die Mindestausbildung für die Funktion des Amtswehrführers/stellvertretenden Amtswehrführers.

 

Nach Zustimmung durch den Amtsausschuss werden die Kameraden zu Ehrenbeamten mit Wirkung vom 29.03.2022 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren ernannt.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin erteilt seine Zustimmung zur Wahl des Kameraden Thomas Kunick zum Amtswehrführer des Amtes Neverin und die Zustimmung zur Wahl des Kameraden Ronny Preuß zum stellvertretenden Amtswehrführer.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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