Vorlage - VO-35-BO-22-515

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 17.03.2022 fand die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Neverin statt. Zum stellvertretenden Gemeindewehrführer wurde Karsten Kosin gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Für die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.

 

Der Kamerad Karsten Kosin verfügt über folgende Ausbildung: Truppführer, Gruppenführer.
Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 nur teilweise die Mindestausbildung für die Funktion des Ortswehrführers.
Der Kamerad Kosin verpflichtet sich, die fehlenden Ausbildungen – Zugführer und Leiter einer Feuerwehr – innerhalb der nächsten zwei Jahre nachzuholen.

 

Der Kamerad Karsten Kosin ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Karsten Kosin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin stimmt der Wahl des Kameraden Karsten Kosin zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neverin zu und ernennt den Kameraden Kosin zum Ehrenbeamten mit Wirkung vom 17.03.2022 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.

 

Der Kamerad Kosin hat innerhalb der nächsten zwei Jahre die fehlenden Ausbildungen „Zugführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ nachzuholen.

 

Der Kamerad wurde vereidigt und legte das Gelöbnis ab.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein 

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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