Vorlage - VO-35-BO-22-514

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 17.03.2022 fand die Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Neverin statt. Zum Gemeindewehrführer wurde Daniel Brandenburg gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Für die Wahl des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.

 

Der Kamerad Daniel Brandenburg verfügt über folgende Ausbildung: Truppführer, Gruppenführer, Zugführer, Leiter einer Feuerwehr.
Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 die Mindestausbildung für die Funktion des Gemeindewehrführers.

 

Der Kamerad Daniel Brandenburg ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin stimmt der Wahl des Kameraden Daniel Brandenburg zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neverin zu und ernennt den Kameraden Brandenburg zum Ehrenbeamten mit Wirkung vom 17.03.2022 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.

 

Der Kamerad wurde vereidigt und legte das Gelöbnis ab.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein 

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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