Vorlage - VO-42-BO-22-596

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Anlass der Planaufstellung ist die Absicht der Gemeinde Wulkenzin hier Baurecht für 9 Eigenheime zu schaffen. Sie kann derzeit den Bedarf an Eigenheimgrundstücken nicht entsprechen. Es liegen zudem Anträge auf Schaffung von Baurecht in Neu Rhäse vor.

Die unbebauten Flächen grenzen an den Innenbereich des Dorfes Neu Rhäse an und sind derzeit als Außenbereich zu betrachten.

Am 03.11.2020 hat die Gemeindevertretung den Beschluss Nr. VO-42-BO-2020-524 zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gefasst, um in Neu Rhäse Baumöglichkeiten zu schaffen. Es hat sich jedoch, auf Grund des hohen Bedarfs an Wohnbaumöglichkeiten, herausgestellt, dass dies nicht mit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umzusetzen ist. Der Beschluss ist daher aufzuheben.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:

 

  1. Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7 „Wohnen in Neu Rhäse“ der Gemeinde Wulkenzin.

 

  1. Das Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für 9 Eigenheime. Das vorliegende Konzept (Anlage 1 – 3) wird durch die Gemeindevertretung gebilligt. Die Öffentlichkeit soll frühzeitig über die beabsichtigte Planung informiert werden.

 

  1. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB) und die Planungsanzeige nach § 17 LPlG M-V zu veranlassen.

 

  1. Durch diesen Aufstellungsbeschluss wird der Beschluss vom 03.11.2020 (Nr. VO-42-BO-2020-524) über die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Neu Rhäse hinfällig und hiermit aufgehoben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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