Vorlage - VO-32-BO-22-474

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Am 01.03.2022 fand die Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Brunn statt. Zum Ortswehrführer wurde Daniel Rautenberg gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Für die Wahl des Ortswehrführers wurde ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.

 

Der Kamerad Daniel Rautenberg verfügt über folgende Ausbildung: Truppführer, Gruppenführer, Zugführer.
Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 nur teilweise die Mindestausbildung für die Funktion des Ortswehrführers.
Der Kamerad Rautenberg verpflichtet sich, die fehlende Ausbildung – Leiter einer Feuerwehr – innerhalb der nächsten zwei Jahre nachzuholen.

 

Der Kamerad Daniel Rautenberg ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn stimmt der Wahl des Kameraden Daniel Rautenberg zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Brunn zu und ernennt den Kameraden Rautenberg zum Ehrenbeamten mit Wirkung vom 01.03.2022 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.

 

Der Kamerad Rautenberg hat innerhalb der nächsten zwei Jahre die fehlende Ausbildung „Leiter einer Feuerwehr“ nachzuholen.

 

Der Kamerad wurde vereidigt und legte das Gelöbnis ab.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...