Vorlage - VO-36-BO-22-429

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die SPP Energy GmbH, Bliesdorf wurde mit Datum vom 28.02.2022 der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei der Gemeinde Sponholz im Namen der nawes Invest XVIII GmbH & Co. KG, Hamburg eingereicht (Anlage 1, nichtöffentlich).

 

In der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 09.06.2021 hat die Gemeindevertretung in einem Grundsatzbeschluss (VO-36-BO-21-381) bereits festgelegt, dass auch dieses Vorhaben mittels Aufstellungsbeschluss offiziell eingeleitet werden soll. Damals war der Antragsteller noch die nawes GmbH & Co. KG, Hamburg.

Durch die SPP Energy GmbH wird dieses Vorhaben nun weitergeführt.

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung sind keine Mitglieder des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich, umfassend die nachfolgenden Flurstücke
     

Gemarkung

Flur

Flurstück

Warlin

6

1

Warlin

6

2

 

 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Solarpark Warlin II“. Das Plangebiet liegt südlich vom Ort Warlin und erstreckt sich südlich entlang der Bahnlinie Neubrandenburg – Pasewalk. Es schließt eine insgesamt ca. 10 ha große Fläche ein.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Herstellung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, die nawes Invest XVIII GmbH & Co. KG, zu tragen. Die als Anlage 3 beigefügte Kostenübernahmevereinbarung ist zu diesem Zwecke abzuschließen; der Inhalt dieser Vereinbarung wird gebilligt.
    Der Bürgermeister und seine Stellvertreterin werden beauftragt, die Vereinbarung entsprechend auszufertigen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

 

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Anlagen

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