Vorlage - VO-40-BO-22-383

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 18.03.2022 fand die Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Chemnitz statt. Zum Wehrführer wurde einstimmig Tobias Bilow gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Für die Wahl des Wehrführers wurde ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.

 

Der Kamerad Tobias Bilow verfügt über folgende Ausbildungen: Truppführer, Gruppenführer.

Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 nur teilweise die Mindestausbildung für die Funktion des Gemeindewehrführers.

Der Kamerad Bilow verpflichtet sich, die fehlende Ausbildung - Leiter einer Feuerwehr – innerhalb der nächsten zwei Jahre nachzuholen.

 

Der Kamerad Bilow ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Tobias Bilow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof stimmt der Wahl des Kameraden Tobias Bilow zum Gemeindewehrführer der Feuerwehr Chemnitz zu und ernennt den Kameraden Bilow zum Ehrenbeamten mit der Wirkung vom 01.04.2022 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.

Der Kamerad Bilow hat innerhalb der nächsten 2 Jahre die fehlende Ausbildung „Leiter einer Feuerwehr“ nachzuholen.

Der Kamerad wurde vereidigt und legte das Gelöbnis ab.

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein 

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

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