Vorlage - VO-43-BO-22-248

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

D Der Eingangsbereich des Gemeindehauses in Zirzow soll im Jahr 2022 erneuert und erweitert werden.
Zu diesem Zweck wurden Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,00€ eingeplant.

 - 10.000,00€ investiv für Treppe und Behindertengerechte Rampe

- 10.000,00€ für Instandsetzungsarbeiten am Gebäude (unter anderem die Eingangstür)

Für die erforderlichen Arbeiten wurden Angebote angefragt, diese liegen aber noch nicht vor.
 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow ermächtigt die Bürgermeisterin, abweichend von § 6 der Hauptsatzung, die erforderlichen Aufträge bis zu einer jeweiligen Summe von 5.000,00 € und einer Gesamtsumme von maximal 20.000,00 € auszulösen, um schnellstmöglich mit den Arbeiten beginnen zu können.

Die Gemeinde ist zeitnah über die beantragten Firmen und Auftragssummen zu informieren.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  x   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

20000

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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