Vorlage - VO-42-BO-22-592

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Spielplätze „An der Mühlenstraße“ und „An der Feuerwehr“ in der Gemeinde Wulkenzin sollen um die folgenden Spielgeräte erweitert werden.

An der Feuerwehr:

Nestschaukel mit Gestell ca. 2700€
Rutsche ca. 3000€
Kletterturm drehbar ca. 6000€

An der Mühlenstraße:

Karussel ca. 4300€
Federwipp-Tier ca. 1350€
Rundholz Robinie D=14-16cm L=230cm 4St ca. 300€

Die angegebenen Summen sind inkl. Montage.

Die Ausschreibung und Beauftragung sollte schnellstmöglich erfolgen, da die Lieferzeiten für Spielgeräte zurzeit bis zu 6 Monate betragen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Beschaffung von Spielgeräten für die Spielplätze „An der Mühlenstraße“ und „An der Feuerwehr“ in der Gemeinde Wulkenzin gemäß Anlage 1 und 2 für eine Summe von 18.000,00€ (brutto). 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt den Bürgermeister zu bevollmächtigen, abweichend der in der Hauptsatzung § 6 festgesetzten Wertgrenzen, die nachfolgenden Leistungen zu vergeben:

 

-         Beschaffung von Spielgeräten Gemäß Anlage 1 und 2 für die Spielplätze „An der Mühlenstraße“ und „An der Feuerwehr“ in der Gemeinde Wulkenzin für eine maximale Summe von 18.000,00€ (brutto).

 

Die Ausfertigung der Aufträge hat bei Überschreitung der für den Bürgermeister geltenden Wertgrenze entsprechend der Formvorschriften durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zu erfolgen.

 

Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung über seine Entscheidung zu unterrichten.
 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

1.000,00 €

Gesamtkosten:

18.000,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

42401.5238000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

17.400,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: Die Spielgeräte über 1.000 € sind investiv zu buchen. Dafür stehen ausreichend liquide Mittel der Gemeinde zur Verfügung.

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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