Vorlage - VO-35-BO-22-508

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinde Neverin mit seinen Ortsteilen Neverin und Glocksin liegen drei natürliche stehende Gewässer.
An diesen Gewässern befinden sich Erholungs-, Sport- und Spielflächen sowie öffentliche Verkehrsflächen und Löschwasserentnahmestellen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde besteht nun die Absicht, eine Begehung der Uferzonen und Verkehrsflächen durchzuführen und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Die Begehung und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung soll unter Beteiligung eines Bauingenieurs (Fachrichtung Wegebau u. Verkehrssicherheit) und des Arbeitsschutzbeauftragten der Gemeinde auf Honorarbasis erfolgen..

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die Gewässer in den Ortslagen Neverin und Glocksin unter Zuhilfenahme von externen Beratern auf Honorarbasis.

Der Bürgermeister der Gemeinde Neverin wird ermächtigt, abweichend von den Wertgrenzen des § 7 der Hauptsatzung Aufträge für Beraterleistungen bis zu einer maximalen Summe von 3000€ zu beauftragen.  

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

3000,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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