Vorlage - VO-35-BO-21-484-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung dieses Solarparks hat die Gemeinde Neverin am 11.09.2019 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt“ gefasst. In diesem Zusammenhang ist auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neverin zu ändern.

Die Gemeindevertretung hat in öffentlicher Sitzung am 08.09.2021 den Beschluss über den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin gefasst und diesen zur frühzeitigen Offenlage bestimmt.
Die frühzeitige öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 06.12.2021 bis einschließlich 31.01.2022 statt. Über die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) muss nunmehr beraten werden. Die Belange sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). – Abwägungsbeschluss

Im Ergebnis der Abwägung ist nunmehr der Entwurf erarbeitet worden (Stand: Februar 2022), der hiermit der Gemeinde zur Beratung und Billigung vorgelegt wird. – Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

Der bestätigte Entwurf ist danach öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung sind von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einzuholen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

 

Abwägungsbeschluss:

  1.    Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1.1 + 1.2) geprüft.
  1.    Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1.1 + 1.2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss:

  1.     Der Planentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 (Anlage 2.1) gebilligt und beschlossen.
    Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 (Anlage 2.2 + 2.3) gebilligt.
  1.     Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin und die Begründung sind öffentlich auszulegen.
    Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
    Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.
  2.     Gemäß § 4b BauGB wird die Mitteilung des Abwägungsergebnisses sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf dem Planungsbüro A&S GmbH Neubrandenburg übertragen.
    Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

 

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Anlagen

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