Vorlage - VO-43-BO-22-247

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Um die öffentliche Abwasserentsorgung weiter durchführen zu können, besteht die gesetzliche Pflicht, die Abwassergebühren in der Gemeinde Zirzow umzugestalten und das Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt zu berechnen.

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung der Gemeinde vom 11.06.2019 erfolgt durch die TAB die Umfrage zu Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde und im Ergebnis dieser Umfrage die Gebührenkalkulation

Die Kalkulation ist als Anlage beigefügt.

 

Für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr fehlt es jedoch an einer Rechtsgrundlage. In Abstimmung mit TAB und der Rechtsaufsichtsbehörde wurde seitens des Amtes eine entsprechende Niederschlagswassergebührensatzung ausgearbeitet.

 

Diese, einschließlich Kalkulation, werden daher zur Beschlussvorlage vorgelegt.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Zirzow.

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...