Vorlage - VO-42-BO-22-591

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Vergangenheit wurden durch die Ordnungsbehörde des Öfteren Anträge auf Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit im Gatscher Damm (von 50 kmh auf 30 kmh) an die Verkehrsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gerichtet. Diese Anträge wurden mehrmals abgelehnt, da die Straße sehr breit und mit ausreichendem Gehweg versehen ist. Die Gemeinde Wulkenzin bat 2021 den FB Bau und Ordnung des Amtes Neverin um Ausarbeitung von Vorschlägen, welche zur Verkehrsberuhigung beitragen könnten. Einige Möglichkeiten, darunter auch die Verkehrsberuhigung durch Parkflächen auf der Fahrbahn zu erzielen, fanden aber leider keinen Zuspruch durch die Gemeinde, so dass die Verkehrsbehörde des Landkreises um Unterstützung angefragt wurde.

 

Frau Hoefs- Schwenk begab sich daraufhin am 08.12.2021 nach Neuendorf um sich von den Gegebenheiten vor Ort zu überzeugen. Im Ergebnis sah auch sie das Errichten von Parkflächen auf der Fahrbahn nicht als zielführend an und verwies auf Geschwindigkeitsüberwachungen durch die Polizei. Des Weiteren bot sie an, eine Verkehrszählung durchzuführen, um im Anschluss mit verwertbaren Daten (Verkehrsströme/ Geschwindigkeiten) arbeiten zu können.

In Hinsicht auf den noch einsetzenden Campingplatzverkehr wird das Ergebnis der Verkehrszählung allerdings zu dieser Zeit nicht so aussagekräftig sein, wie in der Campingsaison.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Wulkenzin beschließt in ihrer heutigen Sitzung, die angebotene Verkehrszählung durch die Verkehrsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte durchführen zu lassen. Dadurch werden verwertbare Daten ermittelt, anhand welcher ggf. gezielte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Gatscher Damm ergriffen werden können. Möglicherweise überdenkt die Verkehrsbehörde ihre Entscheidung zur Ablehnung der beantragten Geschwindigkeitsreduzierung, wenn dies anhand der Daten ausreichend begründet werden kann.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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