Vorlage - VO-35-BO-22-502
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Ausschreibung von Planungsleistungen der Objektplanung "Freianlagen", Tragwerksplanung und Fachplanung "Technische Ausrüstung" zum Bauvorhaben "Neubau Feuerwehrgerätehaus Neverin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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09.03.2022
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neverin
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Vorberatung
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02.03.2022
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Sachverhalt
Im Ergebnis der Vorstellung der Entwurfsplanung zum Bauvorhaben „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ wurde seitens des Architekten auf die nötige Zuarbeit von Fachplanern (Tragwerk, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung), zur Erarbeitung einer präzisierten Kostenberechnung, verwiesen.
In Abstimmung mit dem Bürgermeister und seinen Stellvertretern wurde die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Beschlussvorlage vorzubereiten.
Basierend auf der Kostenberechnung des Architekten vom 31.01.2022, belaufen sich die Planungskosten für die Fachplaner, Lph 2-4, auf:
Tragwerkplanung: ca. 17.000 € brutto
Verkehrsanlagen: ca. 6.000 € brutto
Ingenieurbauwerke ca. 4.000 € brutto
Technische Ausrüstung: ca. 15.000 € brutto
zzgl. Gebäudeplanung (NEU) ca. 22.000 € brutto
(lt. Auftrag vom 30.08.2021 - 15.940,57 €)
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Gesamt Lph 2-4 ca. 64.000 € brutto
Die Beauftragung der Fachplaner, ausgenommen Gebäude, erfolgt vorerst nur für die Leistungsphase 2-4. Die Beauftragung der Leistungsphase 5-9 erfolgt optional, in Abhängigkeit der Bereitstellung von Fördermitteln.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Objektplanung „Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke“, Fachplanung „Tragwerksplanung“ und „Technische Ausrüstung – HLS, Elt, Blitzschutz“.
Eine Beauftragung erfolgt vorerst nur für die Leistungsphase 2-4. Die Beauftragung der Leistungsphase 5-9 erfolgt optional in Abhängigkeit der Fördermittelzusage.
Der Bürgermeister wird abweichend von § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 2. Änderung zur Hauptsatzung vom 18.12.2020 ermächtigt, nach Vorlage der Planungsangebote und deren Prüfung durch die Verwaltung, den Auftrag für die Erarbeitung der Lph 2-4 an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt 50.000 € brutto.
Die Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Bestimmungen.
Finanz. Auswirkung
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben betragen vorläufig insgesamt: 1.158.068 €
davon entfallen auf:
Baukosten KG 200-600 = 969.068,00 € brutto
Planungskosten KG 700 = 189.000,00 € brutto, davon werden für die Lph 2-4 ca. 64.000 € brutto in 2022 benötigt.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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x |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
150.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
12600.0960000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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