Vorlage - VO-35-ZD-22-499-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der nachfolgende Beschluss kam im sog. Umlaufverfahren aufgrund der fehlenden Einstimmigkeit der Gemeindevertretung in der Art des Verfahrens (§ 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28. Januar 2021 sowie der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 16.12.2021) nicht zustande, in der Sache wurde jedoch mehrheitlich für eine Teilnahme votiert.

Der Sachverhalt soll daher Bestandteil einer Gemeindevertretersitzung und erneut zur Abstimmung gestellt werden.

 

Das durch die Hertie-Stiftung geförderte Projekt „Jugend entscheidet“ sucht 15 innovative Kommunen in Deutschland, welche junge Menschen zwischen 12 und 17 Jahren über ein konkretes lokalpolitisches entscheiden lassen möchten. Erfahrene Prozessbegleitungen beraten dabei die Kommunalpolitik und die Verwaltung über mehrere Monate. Die Jugendlichen werden durch den Kooperationspartner der Hertie-Stifung, „Politik zum Anfassen e.V.“, bei der Entscheidungsfindung unterstützt.

Das Verfahren wird durch Thementage umrahmt, an denen die Jugendlichen ihre Ideen diskutieren und eine Gemeindevertretersitzung, in der die Politik mindestens eine Entscheidung der Jugendlichen umsetzt. Außerdem erfahren die VertreterInnen der Kommunalpolitik, wie sie die Jugendbeteiligung vor Ort verankern können.

(Quelle: https://www.jugendentscheidet.de/)

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeindevertretung Neverin hat in seiner Sitzung am 19.01.2022 mehrheitlich für eine Bewerbung zu diesem Projekt votiert.

 

Als Betreuer/ Begleiter der Kommunalpolitik hat sich Herr Holger Witthaus angeboten. Frau Beate Seisum wird sich um die Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und um die Bewerbungsmodalitäten kümmern.

 

Die Bewerbungsfrist für dieses Projekt ist bereits am 10.02.2022 verstrichen. Die Bewerbung wurde fristgerecht eingereicht. Die Beschlussfassung ist demnach lediglich deklaratorisch.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt nachträglich, an dem Projekt „Jugend entscheidet“ teilzunehmen.

Sollte die Gemeinde Neverin an diesem Projekt teilnehmen dürfen, wird mindestens eine Entscheidung der Jugendlichen umgesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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