Vorlage - VO-50-LVB-22-301

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Laut § 143 Abs. 2 Satz 6 der Kommunalverfassung M-V bedürfen Verträge des Amtes mit Mitgliedern des Amtsausschusses und der Ausschüsse sowie dem Amtsvorsteher, seinen Stellvertretern und leitenden Bediensteten des Amtes zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch den Amtsausschuss.

Gleiches gilt für Verträge des Amtes mit natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch die vorgenannten Personen vertreten werden.

Da eine Wertgrenze in § 143 KV M-V nicht vorgegeben wird, gilt diese Regelung grundsätzlich für alle Verträge.

 

Aktuell hat Herr Martin Ernst, Mitglied des Amtsausschusses, einen Vertrag mit dem Amt geschlossen, indem er eine Leistung in Höhe von 25,00 € (Kopierarbeiten) für das Amt erbracht hat.

Dieser Vertrag ist durch einen Beschluss des Amtsausschusses zu legitimieren.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt auf seiner heutigen Sitzung, den Vertrag zwischen dem Amt Neverin und dem Mitglied des Amtsausschusses Herrn Martin Ernst über die Erbringung einer Kopierleistung in Höhe von 25,00 € zu genehmigen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

keine

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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