Vorlage - VO-50-ZD-22-300

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 14.09.2021 wurde in der Grundschule eine Brandschutzbegehung durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt, das die Grundschule nicht mehr den aktuellsten Brandschutzbestimmungen entspricht und es wird geraten, Maßnahmen zum Brandschutz durchzuführen (z.B. der Einbau von Brandschutztüren).

Weiterhin wurde von dem Lehrerkollegium gewünscht, das die Raumnutzung anders gestaltet wird, was aufgrund von aktuell geltenden Brandschutzbestimmung nicht möglich ist. Um eine zunkunftsfähige Nutzung/Instandhaltung der Schule zu ermöglichen und den Brandschutzbestimmungen zu entsprechen, wird ein Brandschutz- sowie ein Entwicklungskonzept benötigt. Um einen Anfang zu finden, soll nun durch die milatz.schmidt architekten gmbh, in zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe des Amtsausschusses des Amtes Neverin, eine Konzeption zur weiteren Entwicklung der Grundschule erstellt werden. Ein Entwurf des Architektenvertrags liegt als Anlage 1 und 2 bei. Um beide Konzeptionen erstellen zu könne, muss vorab eine Grundlagenermittlung erfolgen (Anlage 3).

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung den Abschluss eines Architektenvertrages mit der milatz.schmidt architekten gmbh zur Erstellung eines Entwicklungs- und Brandschutzkonzeptes für die Grunschule „Zum Wassetturm“ in Neverin.

 

Die milatz.schidt architekten gmbh wird mit Erbringung der folgenden Leistungen beauftragt:

-          Erstellung einer Bestandsaufnahme   4.048,38 €

-          Erstellung einer Entwicklungskonzeption   6.047,58 €

in Zusammenarbeit mit dem Amtsausschuss (Arbeitsgruppe)

-          Erstellung eines Brandschutzkonzeptes LP 1 - 4  13.266,39 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  X   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

40.000,00 €

Gesamtkosten:

23.362,35 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

21101.5625100

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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