Vorlage - VO-50-ZD-22-295

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Gestaltung des Unterrichts für das Schuljahr 2022/2023 werden Schulbücher und Arbeitshefte benötigt. Die Ausschreibung für die Schulbücher und Arbeitshefte wird wie in den Vorjahren im März/April durchgeführt. Bis Ende April sollte der Auftrag ausgelöst werden, damit die Firmen die Lieferzeiten ordnungsgemäß planen können. Um nach der Ausschreibung einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, wird empfohlen dem Amtsvorsteher die Vollmacht zur Auftragsvergabe zu erteilen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt in seiner heutigen Sitzung, dass der Amtsvorsteher, abweichend des § 4 Abs. 2 Nr. 1 der Hauptsatzung des Amtes Neverin bevollmächtigt wird, den Auftrag für die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für das Schuljahr 2022/2023 an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Auftragswert darf die Gesamtsumme von 13.000,00 € nicht übersteigen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

   X  

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

16.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

21101.5246100

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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