Vorlage - VO-50-Fi-21-293

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 127 Absatz 2 i.V.m. § 58 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat das Amt Neverin einen Kassenverwalter oder eine Kassenverwalterin zu bestellen.

 

Art des Verfahrens:

Durch das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie werden den kommunalen Vertretungen neue Möglichkeiten zur Beschlussfassung, der Ausgestaltung ihrer Sitzungen und der Einbindung der Öffentlichkeit ermöglicht. Ziele sind es, die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch bei hoher bzw. sehr hoher Inzidenz zu sichern und Neuinfektionen zu vermeiden. Dieses Gesetz gilt zunächst befristet bis zum 31.12.2021.

 

Gemäß § 2 Abs. 5 dieses Gesetzes kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten einfacher Art außerhalb einer Sitzung im schriftlichen oder elektronischen Verfahren (sog. Umlaufverfahren) beschließen. Gemäß § 2 Abs. 6 dieses Gesetzes kann auch über die Herstellung der Öffentlichkeit durch Videoübertragung bzw. das Abhalten der Sitzung als Videokonferenz im Umlaufverfahren beschlossen werden.

 

Die Beschlussfassung im Umlaufverfahren setzt voraus, dass jedes Mitglied dem Verfahren zustimmt (siehe Nr. 1 der nachfolgenden Beschlussvorlage).

Die Sachentscheidung (Nr. 2 der nachfolgenden Beschlussvorlage) wird wie gehabt mit der erforderlichen Mehrheit nach den gesetzlichen Regelungen entschieden. Erklärungen der Gemeindevertreter bedürfen der Schriftform (Rücksendung der unterschriebenen Beschlussvorlage an den Bürgermeister, z. B. eingescannt oder fotografiert, per Fax oder per Post). Sie können im elektronischen Verfahren auch in Textform (einfache E-Mail) zugelassen werden.

 

Zu diesem Sachverhalt können Erklärungen in Textform (z. B. einfache E-Mail) oder schriftlich (Fax, Brief) abgeben werden. Dazu verwenden Sie bitte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

 

 

-          per Post an das Amt Neverin, Dorfstr. 36, 17039 Neverin oder

-          per Fax an 039608 251 26 oder

-          per E-Mail an Herrn Müller – m.mueller@amtneverin.de

Die Frist zur Abgabe Ihrer Erklärung endet am 29.12.2021 – 12:00 Uhr.

Beschlussgegenstand:

Bestellung einer Kassenverwalterin zum 01.01.2022

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

1. Verfahren zur Beschlussfassung

 

Der Beschlussfassung über diese Angelegenheit im schriftlichen Verfahren unter Zulassung der Textform (z. B. einfache E-Mail)

 

 [  ] stimme ich zu.  [  ] stimme ich nicht zu.

 

Antwort bitte an: m.mueller@amtneverin.de

 

2. Sachentscheidung

 

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung, Frau Anne Spieker mit Wirkung vom 01.01.2022 zur Kassenverwalterin der Amtskasse Neverin zu bestellen. Das Auswahlverfahren hat Frau Spieker gewonnen. Im Einvernehmen mit dem Personalausschuss und dem Amtsvorsteher wurde Frau Anne Spieker zum 01.01.2022 als Kassenleiterin eingestellt.

Gleichzeitig wird die bisherige Kassenverwalterin, Frau Jessica Lenk, zum 31.12.2021 abberufen. 

Der Beschlussfassung über diese Angelegenheit im schriftlichen Verfahren unter Zulassung der Textform (z. B. einfache E-Mail)

 

 [  ] stimme ich zu.  [  ] stimme ich nicht zu.

 

Antwort bitte an: m.mueller@amtneverin.de

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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