Vorlage - VO-50-ZD-21-291

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gem. 144 Abs. 1 i. V. m. § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen der Amtsvorsteher und seine Vertreter Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 2 KV M-V (eigener Wirkungskreis) einwerben. Auch auf Geldsammlungen, welche zur Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises initiiert werden, sind die Vorschriften des § 44 Abs. 4 KV M-V anzuwenden. Demnach sind Sammlungen vor der Durchführung durch den Amtsausschuss zu beschließen. Dadurch entfällt im weiteren Verlauf die Annahme der Spende entsprechend der Wertgrenzen. Außerdem werden durch einen derartigen Beschluss neben dem Amtsvorsteher und seinen Stellvertretern weitere Personen legitimiert, als Sammler zu fungieren.

Anlässlich des 30-jährigen Bestehens führte die Grundschule „Zum Wasserturm“ am 14.09.2021 einen Spendenlauf durch. Der Spendenlauf als Spendensammlung hätte vorab durch den Amtsausschuss genehmigt werden müssen.

Diese Sammlung soll durch diesen Beschluss nachträglich legitimiert werden.

 

Mitwirkungsverbot: Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung gemäß § 144 i. V. m. § 44 KV M-V die nachträgliche Genehmigung einer Spendensammlung in Form eines Spendenlaufes der Grundschule „Zum Wasserturm“ und die Annahme der Spenden für die Errichtung neuer Spielgeräte auf dem Schulgelände.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

Loading...