Vorlage - VO-35-ZD-21-494

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zuge des Glasfaserausbaus sollen die u.g. Wohnblöcke mit einem Hausanschluss ausgestattet werden. Dazu wird mit den Stadtwerken ein sog. Hausanschlussauftrag vereinbart. Die Stadtwerke verlegen den Glasfaseranschluss bis an das jeweilige Haus ran. Bis dahin ist die Verlegung kostenfrei für die Gemeinde. Im Haus muss dann ein Leerrohrsystem verlegt werden für jede einzelne Wohnung. Dieses Leerrohrsystem obliegt der Gemeinde. Hier entstehen dann geschätzt Kosten für die Gemeinde von ca. 35.000 €. Das Material für die Leerrohre im Haus stellt die Stadtwerke (bis zu einem Wert von 70 € pro Wohnung) zur Verfügung. Die Gemeinde muss dann das Leerrohrsystem verlegen lassen. Für folgende Wohnblöcke ist ein Glasfaseranschluss geplant:

 

24 WE

Dorfstraße 1-3

32 WE

Dorfstraße 4-7

4 WE

Dorfstraße 9

8 WE

Dorfstraße 10-11

24 WE

Dorfstraße 41a-41c

6 WE

Neubrandenburger Str. 29

6 WE

Neubrandenburger Str. 56a

 

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf dieser Sitzung im Zuge des Glasfaserbaus durch die Stadtwerke für ca. 35.000 € ein Leerrohrsystem in den o.g. Wohnblöcken verlegen zu lassen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  X  

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

35.000,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 11401.5231300 in Höhe von:

35.000,00 €

Bemerkungen: Die Verlegung des Leerrohrsystems wird durch die Aufwendungen im Bereich der Wohnungsverwaltung finanziert.

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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