Vorlage - VO-32-BO-21-465

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 18.09.2021.fand die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Roggenhagen statt. Zum Stellvertreter wurde einstimmig Ansgar Schlingmann gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Für die Wahl des Stellvertreters wurde ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.

 

Der Kamerad Ansgar Schlingmann verfügt über folgende Ausbildung: Gruppenführer.

Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 nur teilweise die Mindestausbildung für die Funktion des Stellvertreters.

Der Kamerad Schlingmann verpflichtet sich, die fehlende Ausbildung - Leiter einer Feuerwehr – innerhalb der nächsten zwei Jahre nachzuholen.

 

Der Kamerad Schlingmann ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn stimmt der Wahl des Kameraden Ansgar Schlingmann zum stellvertretenden Ortswehrführer der Feuerwehr Roggenhagen zu und ernennt den Kameraden Schlingmann zum Ehrenbeamten mit der Wirkung vom 01.10.2021 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.

Der Kamerad Schlingmann hat innerhalb der nächsten 2 Jahre die fehlende Ausbildung „Leiter einer Feuerwehr“ nachzuholen.

Der Kamerad wurde vereidigt und legte das Gelöbnis ab.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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