Vorlage - VO-32-BO-21-464

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 18.09.2021.fand die Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Roggenhagen statt. Zum Ortswehrführer wurde einstimmig René Lindhorst gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Für die Wahl des Ortswehrführers wurde ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.

 

Der Kamerad René Lindhorst verfügt über folgende Ausbildung: Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr.

Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 die Mindestausbildung für die Funktion des Ortswehrführers.

 

Der Kamerad Rene´ Lindhorst ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn stimmt der Wahl des Kameraden René Lindhorst zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Roggenhagen zu und ernennt den Kameraden Lindhorst zum Ehrenbeamten mit Wirkung vom 01.10.2021 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.

Der Kamerad wurde vereidigt und legte das Gelöbnis ab.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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