Vorlage - VO-32-BO-21-463

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die AKE Projekt GmbH aus Waren wurde mit Schreiben vom 16.09.2021 (Datum der E-Mail) der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaikanlage an der A20 im Gemeindegebiet der Gemeinde Brunn eingereicht (Anlage 1).

 

Dazu führt der Antragsteller Folgendes aus:
Der Ausbau der erneuerbaren Energien gehört zu den entscheidenden strategischen Zielen der deutschen Energiepolitik, um den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 80% bis zum Jahr 2050 zu steigern. Mit dem „Atomausstieg“ und der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes werden die entsprechenden Voraussetzungen zur Umsetzung dieses Zieles geschaffen.

 

Mecklenburg-Vorpommern definiert für sich das quantitative Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2022 insgesamt auf das 5-fache des Anteils des Jahres 2005 zu steigern, wobei eine Steigerung der Anteile des durch Photovoltaik erzeugten Stroms auf das 3-fache gegenüber dem Stand von 2005 geplant ist.

 

Am 30.07.2011 ist das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ in Kraft getreten. Gleichzeitig erfolgte eine Novellierung des BauGB 2011. Die Neufassung unterstreicht die Bedeutung des Klimaschutzes in der Bauleitplanung als eigenständiges Ziel.

 

Die geplante Photovoltaikanlage leistet durch die Nutzung von Strahlungsenergie der Sonne zur Stromerzeugung einen wichtigen Beitrag zum Klimawandel und reduziert die CO2-Ausschüttung um ca. 16.000 Tonnen/Jahr.

 

Für das nach § 11 BauNVO als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ im Bebauungsplan festzusetzende Areal gilt die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. zugehöriger Nebenanlagen als zulässig.

 

Das ca. 55 ha große Plangebiet (weiß), wovon ca. 50 ha zur Bebauung mit PV-Anlagen genutzt werden soll, verläuft östlich der Autobahn A20, im Bereich der Autobahnabfahrt Neubrandenburg Nord und befindet sich zwischen den Ortslagen Ganzkow und Brunn. Das Plangebiet wird von landwirtschaftlich genutzten Flächen umschlossen.

Als Projektentwickler fungiert die AKE Projekt GmbH, Zu den Linden 29 aus 17192 Waren (Müritz).

 

 

Die Verwaltung wurde durch den Bürgermeister beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Brunn an der A20“.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 6/1, 7/2, 12/3, 17/3, 19/1, 19/3, 20/3, 20/1, 21, 22, 24/3, 27/3, 28/3, 28/6, 28/7, 29/1, 29/2, 29/7, 31/2, 31/9, 65, 67, 68/1, 69/2, 73/5, 76/7, 78/5 und 79/7 in der Flur 1 der Gemarkung Brunn.

Die genaue Abgrenzung geht aus den beigefügten Plänen hervor (Anlage 2).

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.

 

2. Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen oder durch eine Bürgerversammlung bekannt zu machen.

 

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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