Vorlage - VO-34-BO-21-497

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bürgermeister hat die Verwaltung mit E-Mail vom 14.10.2021 beauftragt, diese Beschlussvorlage vorzubereiten.

 

Mitwirkungsverbot: 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen fasst den Grundsatzbeschluss, noch in dieser Legislaturperiode die Aufstellung von Bebauungsplänen und die dadurch erforderliche Flächennutzungsplanänderung für Luisenhof und Magdalenenhöh

 

[  ]  nicht einzuleiten.

 

[  ]  einzuleiten. Finanzielle Mittel für die Beauftragung von externen Planungsbüros sollen zu diesem Zweck eingeplant werden für das Jahr:

[  ]  2022

[  ]  2023

[  ]  2024 (letztes Jahr der Legislaturperiode).

 

Die Planungsziele sind: ….bitte eintragen

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein

 x

Ja

x

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

derzeit keine genaue Aussage möglich

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von dem hier gefassten Grundsatzbeschluss.

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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