Vorlage - VO-40-ZD-21-360

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der notwendigen Neuwahl eines Bürgermeisters/ einer Bürgermeisterin der Gemeinde Blankenhof gehen Aufwendungen/ Auszahlungen für Büromaterialien (u. a. Versand und Druck Wahlbenachrichtigungen) einher.

Für derartige Aufwendungen ist im aktuellen Haushaltsjahr kein Planansatz vorhanden.

Die außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung ist im Sinne des § 50 Abs. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern unabweisbar und gem. § 6 Abs. 1 Nr. der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhof durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

Die Mehraufwendungen belaufen sich auf ca. 1.000 €. Die Deckung soll über Einsparungen bei den Aufwendungen für kulturelle Veranstaltungen erfolgen.

 

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen i.H.v. 1.000,00 € für die durch die notwendige Bürgermeisterneuwahl anfallenden Büromaterialien.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

X

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

1.000,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

12102.5631000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 28102.5249000 in Höhe von:

1.000,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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